Honorar/Kosten

Vertrauenssache

Das Honorar des Rechtsanwaltes ist im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und in den Autonomen Honorar-Kriterien (AHK 2005) geregelt. Dadurch wird die Verrechnung der Leistungen exakt überprüfbar.

Die Höhe des Honorars richtet sich einerseits nach dem Aufwand (Anzahl und Dauer der Tätigkeit, zB Verrichtung von Verhandlungen und Verfassung von Schriftsätzen bzw Stundenaufwand), andererseits nach dem sogenannten Gegenstands- oder Streitwert. Dieser ergibt sich aus dem tatsächlichen Wert des Streit- oder Vertragsgegenstandes in Geld oder aus der Bedeutung der Sache.